Coronavirus - aktuelle Informationen für Patienten | Stand: 20.09.2021*
Patientinnen und Patienten finden hier gesicherte Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2, zu der vom Virus verursachten Lungenerkrankung COVID-19, allgemeine Hygiene- und Infektionschutz-Tipps sowie wichtige Hinweise, was bei Verdacht auf eine Erkrankung für Sie zu tun ist.
Die Entwicklung bei der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bleibt ernst zu nehmen.
Hier finden Sie den täglichen COVID-19-Lagebericht der Berliner Gesundheitsverwaltung.
Haben Sie Fragen, die Ihre Zahnbehandlung betreffen?
Besprechen Sie diese auf jeden Fall individuell mit Ihrem behandelnden Zahnarzt.
* Damit Sie stets die aktuellen Informationen im Blick haben, datieren wir die einzelnen Abschnitte, wenn wir dort Aktualisierungen vornehmen.
An allen Berliner Impfzentren werden Spontanimpfungen zwischen 11 und 17 Uhr angeboten. Am Impfzentrum Messe besteht dieses Angebot für den Impfstoff Moderna erst ab 14 Uhr. Impfwillige können auch weiterhin online oder über die Hotline unter 030/9028-2200 einen Termin in einem der Berliner Impfzentren vereinbaren. Ein Termin in den Impfzentren ist zwischen 9 und 19 Uhr möglich.
Zusätzlich gibt es in der Stadt weitere Angebote zu Spontanimpfungen.
Ohne Terminvereinbarung möglich:
- im Einkaufszentrum ALEXA (Erdgeschoss), täglich 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- bei IKEA Tempelhof, täglich von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- bei IKEA Lichtenberg, täglich von 10:30 Uhr bis 19:00 Uhr
- im Corona-Impfzentrum Messe, täglich von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- im Corona-Impfzentrum Tegel, täglich von 11:00 bis 17:00 Uhr
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht aller Impforte stellt die Senatsverwaltung für Gesundheit zusammen.
Hier finden Sie die wichtigen Informationen über den Coronavirus und COVID-19:
Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Zusammen gegen Corona
BMG: Richtig Lüften [UPDATE 18.08.2021]
BMG und BZgA: Übersicht - Drei Wege, um eine Corona-Infektion zu erkennen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Alltag in Corona-Zeiten: Schutz mit AHA+L+A
Patientenservice 116117: Informationen zu SARS-CoV-2 und COVID-19
BaMF: Was Sie jetzt über CORONA wissen müssen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zusammengefasst:
Berliner Senat: Corona-Prävention [UPDATE 18.09.2021]
BZgA: COVID-19 / Coronavirus SARS-CoV-2
RKI: Coronavirus SARS-CoV-2 / Krankheit COVID-19
Hier finden Sie Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete (inkl. Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete) vom Robert Koch Institut (RKI).
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf seiner Website Informationen für Reisende (Urlaub im Ausland, Einreisen aus einem Risikogebiet) und eine Kurzübersicht Corona-Einreiseregeln (gültig ab 01.08.2021) zusammengestellt, was bei Wiedereintritt nach Deutschland beachtet werden muss:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html
Außerdem gibt es hier FAQs, die zu Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz und Virusvarianten-Gebieten sowie zu „Einreisequarantänepflicht“ und „Nachweispflicht“ alle Fragen umfänglich beantworten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten zum Thema COVID-19 und Impfen:
Berliner Senat: | Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2: Voraussetzungen, Termine, Ablauf | FAQs |
Bundesministerium für Gesundheit: | Corona-Schutzimpfung |
Patientenservice 116117: | Corona-Impfung: Was Sie wissen sollten |
Paul-Ehrlich-Institut (PEI): | zugelassene COVID-19-Impfstoffe |
Robert Koch-Institut (RKI): | COVID-19 und Impfen [regelmäßige UPDATES] |
Robert Koch-Institut (RKI): | Gibt es Personengruppen, die bei der COVID-19-Impfung besonders berücksichtigt werden sollten? |
Robert Koch-Institut (RKI): | Informationsmaterial COVID-19-Impfung (mRNA- oder Vektor-Impftstoff) [UPDATE 17.09.2021] |
Robert Koch-Institut (RKI): | Faktenblatt COVID-19-Impfung |
Die Pandemiebekämpfung bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
In dem aktuellen Infoflyer des Robert Koch-Institut (RKI) finden Sie alle wichtigsten Tipps, um gut durch den Sommer zu kommen.
Zum persönlichen Schutz und zum Schutz des eigenen Umfeldes sind die Berlinerinnen und Berliner aufgefordert, sich einmal pro Woche mit einem Schnelltest testen zu lassen. Sie erhalten dafür eine Testbescheinigung. Die Tests sind kostenlos. Einen Überblick über die Teststellen (Öffnungszeiten: 9-17 Uhr) finden Sie hier:
- Tempelhof-Schöneberg: Mariendorfer Damm 64, 12109 Berlin
- Marzahn-Hellersdorf: Janusz-Korczak Str. 17, 12627 Berlin
- Charlottenburg: Zillestraße 10, 10585 Berlin
- Wilmersdorf: Kurt-Weiss-Sporthalle, Franzensbader Str. 16, 14193 Berlin
- Treptow-Köpenick: Spreestraße 6, 12439 Berlin
- Lichtenberg: Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin
- Lichtenberg: Max Taut OSZ, Fischerstraße 36, 10317 Berlin
- Friedrichshain-Kreuzberg: Prinzenstr. 23, 10969 Berlin
- Friedrichshain-Kreuzberg: Carl-von-Ossietzky-Schule, Blücherstraße 46-47, 10961 Berlin
- Pankow: Hauptstr. 29a, 13158 Berlin
- Neukölln: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
- Reinickendorf: Antonienstr. 51, 13403 Berlin
- Spandau: Schönwalder Allee 26, 13587 Berlin (Hintereingang Haus 2)
- Steglitz-Zehlendorf: Kirchstr. 1-3, 14163 Berlin
- Wedding: Müllerstraße 146, 13353 Berlin
- Moabit: Poststadion Mitte, Lehrter Str. 59, 10557 Berlin
Weitere Corona-Teststellen in Berliner Außenbezirken | Öffnungszeiten von 8-18 Uhr:
- Reinickendorf: Alt-Heiligensee 45/47, 13503 Berlin
- Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf: Frankenholzerweg 4, 12683 Berlin
- Neukölln: Alte Dorfschule Rudow, Alt-Rudow 60, 12355 Berlin,
- Pankow: Groscurthstr. 29-33, 13125 Berlin
- Lichtenberg: Treskowallee 8, 10318 Berlin
- Spandau: Zitadelle, Am Juliusturm 64, 13599 Berlin
Gesundheits- und Pflegesenatorin Dilek Kalayci: “Ich freue mich, den Berlinerinnen und Berlinern ein Testangebot machen zu können. Wir erweitern damit unsere Teststrategie, in die wir bereits die Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen und Bildungseinrichtungen einbezogen haben, um ein Testen für alle. Grundsätzlich gilt, wer einen positiven Schnelltest hat, muss sich sofort absondern und sich zwingend mit einem PCR-Test nachtesten lassen.”
Die Berliner Testzentren informieren darüber, wo die Nachtestung mit einem PCR-Test möglich ist. Die Nachtestungen sind ebenfalls kostenlos.
Ergänzend zu den Berliner Testzentren soll ein breites Netzwerk von “Test-To-Go-Stationen” eingerichtet werden. Dafür beauftragt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Dritte, dies können z. B. Apotheken sein.
Informationen zu den Corona-Testzentren finden Sie hier.
(Berliner Senatsverwaltung: Pressemeldung vom 07.03.2021 | Pressemeldung vom 22.04.2021)
Auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin finden Sie eine nach Bezirken geordnete Übersicht, welche Berliner Arztpraxen (Covid-19-Praxen) Corona-Tests vornehmen bei Patienten mit Corona-Symptomatik.
Hier finden Sie Berliner Arztpraxen, die Corona-Tests nach Ein- und Rückreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebieten vornehmen.
Hier finden Sie Corona-Testzentren sowie viele weitere Informationen rund um die Coronavirus-Testung.
Der digitale Impfnachweis bietet eine zusätzliche Möglichkeit, den Impfstatus auf einem Smartphone nachzuweisen und wird als "COVID-Zertifikat" innerhalb der EU und des EWR anerkannt.
- Der gelbe Impfausweis / Impfpass ist weiterhin weltweit gültig. Als Impf-Nachweis für Reisen oder Veranstaltungen bleiben auch die nicht-digitalen Bescheinigungen weiterhin gültig.
Die hier beschriebene Bestellung eines digitalen Impfzertifikats bezieht sich nur auf Personen, die ihre Impfungen in einem Berliner Impfzentrum erhalten haben und deren Impftermin über die Impfhotline gebucht wurde sowie auf Personen die durch die mobilen Impfteams geimpft wurden.
- Personen, deren Impftermin über ihr Doctolib-Konto gebucht wurde und die doppelt geimpft sind, erhalten das digitale Impfzertifikat automatisch in den Dokumentenbereich ihres Doctolib-Kontos übertragen. Da diese Übertragung bis ca. 25.06.2021 in Anspruch nehmen wird, werden die betreffenden Kontoinhaber bei erfolgter Bereitstellung des Zertifikats per eMail informiert.
- Personen, deren Impftermin über ihr Doctolib-Konto gebucht wurde und die erst einmal geimpft sind, erhalten ihr Impfzertifikat nach ihrem Zweittermin als Ausdruck in ihrem Impfzentrum.
- Personen, deren Impftermin über ihr Doctolib-Konto gebucht wurde und die noch gar keinen Impftermin wahrgenommen haben, erhalten nach der zweiten Impfung das Zertifikat als Ausdruck in ihrem Impfzentrum und zusätzlich in ihr Doctolib-Konto eingespielt.
- Personen, die woanders geimpft wurden, wenden sich bitte an die durchführende Arztpraxis oder eine Zertifikat-ausstellende Apotheke, zu finden unter www.mein-apothekenmanager.de.
Personen, die ihre Impfungen in einem Berliner Impfzentrum erhalten haben und deren Impftermin über die Impfhotline gebucht wurde sowie Personen, die durch die mobilen Impfteams geimpft wurden, können zur Ausstellung ihres digitalen Impfzertifikats einen Termin in den Impfzentren buchen.
Das Impfzentrum zur Ausstellung kann frei gewählt werden und ist unabhängig von dem Ort der Impfung.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Zweitimpfung erhalten
Ihre Impfserie wurde vollständig abgeschlossen. Bei Impfungn AstraZeneca, BioNTech und Moderna ist das nach der 2. Impfung der Fall.
- Ihr Impftermin in einem Berliner Impfzentrum wurde ohne ihr Doctolib-Konto gebucht oder Sie wurden durch ein mobiles Impfteam geimpft
In den Ausgabestellen der Berliner Impfzentren ist es möglich, anhand des Buchungssystems die vergangenen Impftermine nachzuvollziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass, (elektronischen) Aufenthaltstitel oder Führerschein zum Termin mit.
- Corona-Warn-App Um Ihren Impfstatus mit einem Smartphone nachweisen zu können muss der QR-Code des COVID-19-Impfzertifikats mit einer App eingescannt werden.
- Mit der Corona-Warn-App können Sie nur das Impfzertifikat von 1 Person scannen und der App hinzufügen. Es ist nicht möglich, das eigene Impfzertifikat und zusätzlich beispielsweise das des Kindes oder des Partners/der Partnerin hinzuzufügen.
- CovPass-App Um Ihren Impfstatus mit einem Smartphone nachweisen zu können muss der QR-Code des COVID-19-Impfzertifikats mit einer App eingescannt werden.
- Mit der CovPass-App können Impfzertifikate von Kindern oder Partnern zusammen mit dem eigenen auf einem Smartphone gespeichert werden.
- Zertifikate können auch auf mehreren Geräten gleichzeitig gespeichert werden.
Quelle: Service-Portal Berlin
In der aktuell gültigen Fassung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Berliner Senats ist vorgeschrieben:
§ 4 Medizinische Gesichtsmaske und Mund-Nasen-Bedeckung
(2) Eine FFP-2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen [...]
2. in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen von Patientinnen und Patienten sowie ihren Begleitpersonen unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegensteht [...].
In (4) sind die Ausnahmen geregelt, die von der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entbinden. Hierunter fallen Geimpfte NICHT.
Die Ausbreitung von SARS-CoV-2 kann mit Hilfe von Antigentests verlangsamt werden, wenn die Tests als ergänzende Maßnahme zur Pandemie-Eindämmung eingesetzt werden.
Hier finden Sie den RKI-Flyer: Antigentest - ergänzende Maßnahme zur Pandemie-Eindämmung

Hier finden von häuslicher Gewalt Betroffene Informationen zu verschiedenen Ansprechpartnern mit Kontaktdaten.
Außerdem:
- Informationen für Patienten mit Gewalterfahrung
- Informationen für Patienten mit Gewalterfahrung - leichte Sprache
- Informationen für Patienten mit Gewalterfahrung in zwölf weiteren Sprachen (Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Türkisch, Vietnamesisch)
Der Senat von Berlin hat ein Informationsblatt herausgegeben, auf dem Sie Kontaktdaten zu verschiedenen Hilfsangeboten finden: Informationen für Unterstützung-Suchende und für ehrenamtlich Engagierte, Beratungsangebote bei Sorgen und Nöten, Hilfe bei häuslicher Gewalt u. a.
Der Umgang mit Infektionen ist auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – jeder kann etwas tun, um die weitere Verbreitung von Infektionen zu begrenzen:
Hier können sich Patienten über die 10 wichtigsten Hygienetipps zum Vorbeugen vor Infektionen informieren. Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Flyer Wie kann ich mich vor einer Infektion schützen? herausgegeben (hier auf Englisch).
Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden Patienten Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander.
Außerdem können zielgruppengerecht für Erwachsene, (Grund-)Schüler und Kitakinder Printprodukte zum Thema Infektionsschutz kostenlos bestellen oder downloaden und selber ausdrucken.
Auf der Seite https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html gibt es vielfältige Informationen für Patienten zum Thema Infektionsschutz | Coronavirus.
Der Impfstoff AstraZeneca kann ab sofort in den Berliner Arztpraxen unabhängig von der Priorisierung nach der Impfverordnung des Bundes verimpft werden. Bereits seit Anfang April wird in Berlin bei der Erstimpfung AstraZeneca nur in Haus- und Facharztpraxen verimpft. Dabei war die Zielgruppe bisher auf die § 2 und 3 der Impfverordnung begrenzt und lediglich der Personenkreis der 60-69-Jährigen schon mit einbezogen worden.
Zweitimpfungen mit AstraZeneca
Die Zweitimpfungen von über 60-Jährigen mit AstraZeneca, die ihre erste Impfung in den Corona-Impfzentren Tegel und Tempelhof erhalten haben, werden ab der 18. Kalenderwoche im Mai an Nachmittagsterminen im Impfzentrum Tempelhof fortgesetzt. Alle, die bei der Terminbuchung ihre Telefonnummer oder E-Mailadresse hinterlassen haben, bekommen eine Nachricht. Wer keine Kontaktdaten hinterlegt hat, kann sich bei der Impf-Hotline 030/9028-2200 melden und sich über Termine informieren.
Unter 60-Jährige erhalten in den Impfzentren ihre Zweitimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna. Die Umbuchungen finden derzeit statt. Wer keine Kontaktdaten hinterlegt hat, kann sich bei der Impf-Hotline 030/9028-2200 melden und sich über Termine informieren.
Hier finden Sie das RKI Informationsblatt „Die AstraZeneca-Impfung für Menschen im Alter von 60+ – Was ist wichtig zu wissen?“
Quelle: www.berlin.de/corona/impfen/
Die Arztpraxen dürfen ab dem 17. Mai 2021 von der durch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegten Impfreihenfolge abweichen, wenn sie die ihnen zu Verfügung stehenden Impfdosen nicht durch priorisierte Personen verbrauchen können. Das gilt auch für Impfungen durch Betriebsärztinnen und -ärzte, die im Rahmen des Berliner Pilotprojekts bereits gestartet sind.
Damit ermöglicht das Land Berlin neben weiteren Bundesländern Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzten, die Impfungen flexibel und effizient zu gestalten, sodass jede zur Verfügung stehende Impfdosis verwendet werden kann.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Wir geben den Arztpraxen und Betriebsärztinnen und -ärzten mehr Flexibilität. Darüber hinaus motivieren wir die Bürgerinnen und Bürger Berlins, nach den Impfangeboten zu fragen und diese soweit möglich wahrzunehmen. Vom Bund ist nennenswert mehr Impfstoff für Juni angekündigt. Bis dahin wollen wir Spielräume nutzen.“
In den Corona-Impfzentren des Landes werden die Impfungen bis auf weiteres ausschließlich Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 angeboten.
Quelle: Senatsverwaltung GPP, Pressemittteilung vom 14.05.2021
Mit der Aufhebung der Priorisierung bei den Corona-Schutzimpfungen durch den Bund zum 7. Juni wird auch in den Corona-Impfzentren des Landes Berlin die Impfung unabhängig von der Priorität für alle Impfwilligen möglich.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Im Vorgriff auf die noch nicht erfolgten Lieferzusagen des Bundes für Impfstoffe im Juli wird die Senatsverwaltung insgesamt 130.000 weitere Impftermine für Erstimpfungen bereitstellen. Diese können über das Online-Portal des Landes Berlin oder die Impfhotline gebucht werden. Ich muss die Berlinerinnen und Berliner dabei um Geduld bitten, denn derzeit ist die Nachfrage nach Impfterminen noch größer als die Verfügbarkeit des Impfstoffes.”
Mit der Aufhebung der Priorisierung können nun auch die 12 bis 15-Jährigen einen Impftermin in einem der Berliner Impfzentren buchen. Die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters muss in jedem Falle vorliegen. Die Begleitung der 12 bis 15-Jährigen durch die Eltern bzw. den gesetzlichen Vertreter zum Impftermin ist erforderlich, während sie für 15 bis 17-Jährigen möglich ist.
Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit bei den Haus- und Fachärztinnen und -ärzten einen Impftermin zu vereinbaren.
Quelle: Pressemitteilung vom 03.06.2021
Hier finden Patienten viele Informationen zum Coronavirus in anderen Sprachen, unter anderem auf Englisch, Türkisch, Arabisch, Französisch, Russisch, Farsi.
Pressemitteilung vom 07.05.2021:
Die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV), richtet den Blick auf vollständig Geimpfte und Genesene in unserem Land.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „In Berlin haben wir einen überdurchschnittlichen Anteil an vollständig Geimpften, weil das Impfmanagement die Buchung beider Impftermine systematisch vorsieht. Bund: 7,1 Mio. (8,6%); Berlin: 377.000 (10,3 %). Die Zahl der Genesenen liegt bundesweit bei: 3,1 Mio. und in Berlin bei 158.000.“
Von den 158.604 in Berlin Erkrankten sind 51.815 länger als sechs Monate genesen. 105.721 Personen befinden sich noch innerhalb dieses Zeitraums.
Für Genesene, deren Infektion sechs Monate zurückliegen, ist eine einfache Impfung empfohlen. Wir bitten die Betroffenen sich in einem Impfzentrum (https://www.berlin.de/corona/impfen/) oder in den Arztpraxen impfen zu lassen.
Das Land Berlin sichert bereits seit dem 1. Mai die Gleichbehandlung Genesener und Geimpfter mit Getesteten. Dies gilt für die Bereiche Einzelhandel, Friseurbesuche und Besuche in Pflegeheimen. Außerdem gibt es Erleichterungen bei der Testpflicht für Pflegekräfte und Ausnahmen bei der Quarantäneregelung.
Mit dieser Verordnung werden nun darüber hinaus Geimpfte und Genesene bei privaten Zusammenkünften im Hinblick auf Obergrenzen nicht mitgezählt. Dies ist sicher ein Fortschritt in Richtung etwas mehr Normalität für einige Menschen, jedoch noch nicht für die Mehrheit. Denn die Zahl der vollständig Geimpften ist noch relativ gering.
Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci: „Oberstes Ziel muss nun sein, allen Menschen ein Angebot für eine vollständige Impfung zu machen, damit die durch die Verordnung entstehenden Ungleichbehandlungen zügig beendet werden können.“
Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung, voraussichtlich am 8. Mai, in Kraft.
Quelle: www.berlin.de/
Mit "Seele und Zähne" steht Ihnen die bundesweit erste fachübergreifende Patientenberatungsstelle dieser Art zur Verfügung. Das kostenlose Angebot ist ein gemeinsames Projekt der Zahnärztekammer Berlin und der Psychotherapeutenkammer Berlin. Hier finden Patienten mehr Informationen zu "Seele und Zähne".
Hier finden Patienten Informationen zu "Psychische Gesundheit in der Corona-Zeit"
Unsere Schwesternorganisation, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin), informiert Patienten:
Nachgewiesene Coronavirus-infizierte Patienten und behördlich unter Quarantäne gestellte Verdachtsfälle mit akut notwendigen und unaufschiebbaren Behandlungen werden in sog. Schwerpunktpraxen – nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung – behandelt.
- Bitte kontaktieren Sie zunächst telefonisch Ihren Hauszahnarzt. Mit ihm klären Sie, ob es sich um eine notwendige und unaufschiebbare Behandlung handelt. Falls ja, rufen Sie die in Ihrer Nähe liegende Schwerpunktpraxis an.
- Eine Behandlung ist grundsätzlich nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit der Schwerpunktpraxis möglich.
- Die Schwerpunktpraxis informiert Sie im Rahmen der kurzfristigen Terminvergabe über die nächsten Schritte und über die Organisation Ihres Krankentransportes zum Termin in die Schwerpunktpraxis.
Auf der Website der KZV Berlin finden Patienten alle Informationen zu den Schwerpunktpraxen.
Bitte kontaktieren Sie zuvor jedoch immer erst telefonisch Ihre Hauszahnärztin oder Ihren Hauszahnarzt!
Die Pandemiebekämpfung bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Im aktuellen Infoflyer des Robert Koch-Institut (RKI) finden Sie die 4 wichtigsten Tipps gegen Corona - für unsere Gesundheit – auch bei niedrigen Inzidenzen:
1) Grundsätzlich gilt: AHA+A+L
2) Triffst Du Dich außerhalb Deines Haushalts, dann nur vollständig geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet!*
*In festen Gruppen/am Arbeitsplatz/in der Schule mindestens 2x wöchentlich testen.
3) Wenn Du Erkältungsanzeichen hast, bleibe zuhause!
4) Bei Treffen in Innenräumen außerhalb des eigenen Haushalts bleibt die OP-Maske/MNS auf, wenn nicht alle genesen oder geimpft sind!**
**Im Restaurant/beim Essen kann der MNS auch mit tagesaktuellem Test und bei ausreichend Abstand abgenommen werden
Auf dieser Patientenservice-Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird erläutert, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie befürchten, sich mit dem Virus angesteckt zu haben. Nutzen Sie auch den COVID-Guide.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat eine Hotline geschaltet, bei der Berlinerinnen und Berliner, die befürchten, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, anrufen und sich beraten lassen können. Besetzt ist die Hotline mit Fachleuten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der bezirklichen Gesundheitsämter und der Charité unter Federführung der Senatsverwaltung für Gesundheit. Die Hotline ist täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter (030) 9028 2828 zu erreichen. Mehr Infos hier.
Zusätzlich zur oft überlasteten, zentralen Hotline gibt es die Hotlines der Bezirke. Zur besseren Erreichbarkeit haben alle Bezirke separate Telefonnummern und E-Mail-Adressen eingerichtet. Hier finden Sie die Bezirke-Hotlines (inkl. E-Mail-Adressen) und Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen.
Die aktuell in der Presse veröffentlichte WHO-Empfehlung, von nicht dringenden Zahnbehandlungen abzusehen, um „einer weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus vorzubeugen“, bis die Übertragungsrate von Covid-19 „ausreichend“ gesunken sei, trifft nicht für Zahnarztpraxen in Deutschland zu: „Wie die Bundeszahnärztekammer bereits in ihrer Pressemeldung richtig relativiert und differenziert hat, gilt diese Empfehlung nicht für alle Länder“, so Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der Zahnärztekammer Berlin. Im Vergleich zu anderen Ländern wie Brasilien, den USA oder afrikanischen Staaten sei die Infektionsrate in Deutschland immer noch niedrig. Untersuchungen aus Wuhan (China), Italien, Südkorea und auch aus Deutschland belegen zudem, dass bei korrekter Standard-Schutzausrüstung kein erhöhtes Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen bestehe. „Aufgrund des hohen Hygienestandards in unseren Praxen sind Zahnarztbesuche weiterhin möglich. Zahnarzttermine sollten wegen der Bedeutung der Mundgesundheit für die Allgemeingesundheit unbedingt wahrgenommen und nicht verschoben werden.“ Heegewaldt appelliert an die Patientinnen und Patienten, sich nicht durch diese pauschale, nicht länderspezifische Empfehlung zu Lasten der Mundgesundheit verunsichern zu lassen. „Die Hygienemaßnahmen in unseren Praxen sind jederzeit so, dass Patientinnen und Patienten sowie unser zahnmedizinisches Fachpersonal und wir Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst gut geschützt sind. Die strengen Vorgaben für Zahnarztpraxen sind auf hohem Niveau standardisiert und gewährleisten den größtmöglichen Schutz in unseren Praxen“, betont Heegewaldt.
Der Kammerpräsident empfiehlt Patientinnen und Patienten, sich weiterhin mit ihren Fragen direkt an ihre Zahnärztin oder ihren Zahnarzt zu wenden, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu finden. Zwingend erforderlich sei dies insbesondere bei Patientinnen und Patienten, die bereits Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder Halsschmerzen haben oder positiv auf den Coronavirus getestet wurden. Unter diesen Voraussetzungen sollte der Patient die Praxisräume auch bei einem akuten Notfall nicht betreten und das weitere Vorgehen mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt zuvor persönlich telefonisch besprechen.
Liebe Patientinnen und Patienten,
für uns alle sind die Corona-Pandemie und der richtige Umgang mit ihr herausfordernd; viele sind verunsichert. Wir möchten Ihnen einige Informationen an die Hand geben, damit Sie die aktuelle Situation auch im Hinblick auf Ihre Zahnbehandlung besser einschätzen können:
- Wir versichern Ihnen, die zahnärztliche Behandlung der Berlinerinnen und Berliner ist sichergestellt und weiterhin möglich:
- Die Hygienemaßnahmen in unseren Praxen sind jederzeit so, dass Sie als Patientinnen und Patienten – ebenso wie unser zahnmedizinisches Fachpersonal und wir Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst – gut vor jeglicher Art der Infektion geschützt sind.
- Es gibt also keinen Grund, Angst vor einer Behandlung zu haben.
- Wir Zahnärztinnen und Zahnärzte werden nur Behandlung durchführen, wenn unsere Schutzausrüstung ausreichend ist.
- Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, ob eine beabsichtigte Behandlung unter den gegebenen Umständen erforderlich ist oder verschoben werden kann.
- Insbesondere wenn Sie Symptome wie Husten, Fieber, Atemnot oder Halsschmerzen haben sollten oder positiv auf das Coronavirus getestet wurden, ist eine persönliche telefonische Absprache mit Ihrer Zahnarztpraxis zwingend erforderlich. Unter diesen Voraussetzungen sollten Sie die Praxisräume auch bei einem akuten Notfall nicht betreten und das weitere Vorgehen mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt besprechen.
Als Medizinerinnen und Mediziner haben wir versprochen, dass die Gesundheit und das Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten unser oberstes Anliegen ist. Das ist erst recht in Krisenzeiten so.
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihre Zahnärztin bzw. Ihren Zahnarzt. Gemeinsam werden wir eine für alle gute Lösung finden.
Ihre Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte