14.06.2017
Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung Die "Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten" der Zahnärztekammer Berlin wurden im Februar 2017 allen Zahnarztpraxis-Inhabern in Berlin per Post zugesandt. Neben der Regelung von Verantwortlichkeiten bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und ihrer Einstufung beinhalten diese Arbeitsanweisungen wichtige Hinweise für die artgerechten Möglichkeiten der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten. Durch die zuständige hygieneverantwortliche Zahnmedizinische Fachangestellte (siehe MBZ 03/2017, Seite 39) kann diese Vorlage mittels Streichen, Ändern und Ergänzen an die Belange der Praxis angepasst werden. Die Arbeitsanweisungen können im Referat Praxisführung nachbestellt werden oder hier heruntergeladen werden.
Neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Zur Vorbereitung auf eine LAGeSo-Inspektion
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), die Berliner Aufsichtsbehörde, weist in seinem Anschreiben zur geplanten Inspektion einer Praxis seit kurzem darauf hin, dass die Anforderungen der neuen Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) bei der Zusammenstellung der angeforderten Dokumente zu beachten seien, ohne sie allerdings konkret zu benennen. Damit sich die betroffene Zahnarztpraxis nicht mit der Sichtung des Textes der alten und der neuen Verordnung beschäftigen muss, lesen Sie bitte zur Vorbereitung auf eine Praxisinspektion die Zusammenfassung aus MBZ 06/2017, Seite 34 f.Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung Die "Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten" der Zahnärztekammer Berlin wurden im Februar 2017 allen Zahnarztpraxis-Inhabern in Berlin per Post zugesandt. Neben der Regelung von Verantwortlichkeiten bei der Aufbereitung von Medizinprodukten und ihrer Einstufung beinhalten diese Arbeitsanweisungen wichtige Hinweise für die artgerechten Möglichkeiten der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten. Durch die zuständige hygieneverantwortliche Zahnmedizinische Fachangestellte (siehe MBZ 03/2017, Seite 39) kann diese Vorlage mittels Streichen, Ändern und Ergänzen an die Belange der Praxis angepasst werden. Die Arbeitsanweisungen können im Referat Praxisführung nachbestellt werden oder hier heruntergeladen werden.