Delegiertenversammlung
Hier finden Sie das Organigramm der Zahnärztekammer Berlin.
Die Delegiertenversammlung und der Vorstand bilden nach §11 des Berliner Heilberufekammergesetzes die Organe der Zahnärztekammer Berlin.
Gemäß §12 Berliner Heilberufekammergesetz setzt sich die Delegiertenversammlung aus den gewählten und benannten Kammerangehörigen zusammen. Wählbar zur Delegiertenversammlung sind die wahlberechtigten Kammerangehörigen. Die 45 ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Delegiertenversammlung gehört als Mitglied außerdem ein Vertreter der Berliner Universitätsmedizin an.
Die Delegiertenversammlung als oberstes Organ der Zahnärztekammer wählt den Vorstand der Zahnärztekammer und beschließt unter anderem die Hauptsatzung sowie die Berufs-, Melde-, Weiterbildungs- und Beitragsordnung.
Die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind für Kammerangehörige öffentlich.
Hier finden Delegierte den Link zur Cloud der Zahnärztekammer Berlin.
Konstituierende Delegiertenversammlung | Donnerstag, 11. Februar 2021 | Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 59, 10117 Berlin
2. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 18. März 2021 | Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 59, 10117 Berlin
3. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 27. Mai 2021 | Langenbeck-Virchow-Haus, Luisenstraße 59, 10117 Berlin
4. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 11. November 2021 | Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin
jeweils um 19:00 Uhr s. t. Die Sitzungen sind nach § 11 der Satzung für Kammerangehörige öffentlich.
Mitglieder der Delegiertenversammlung | 16. Amtsperiode | Stand September 2021
- Allianz Berliner Zahnchirurgie (ABZ)
- Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e. V. (KFO)
- Fraktion Gesundheit (FG)
- Freier Verband Deutscher Zahnärzte e. V. (FVDZ)
- Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin e. V. (IUZB)
- Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD)
- Verband der ZahnÄrztinnen - Dentista (VdZÄ)
- Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin (VdZB)
Hier finden Sie die Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin
Hier finden Sie die Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung
Die Zahnärztekammer Berlin hat nach §1 Berliner Heilberufekammergesetz den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR). Das bedeutet, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert wird. Der Staat übt die Rechtsaufsicht aus, nicht jedoch die Fachaufsicht.
Laut §19 Berliner Heilberufekammergesetz führt die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Rechtsaufsicht über die Zahnärztekammer Berlin.