Referat Gebührenordnung für Zahnärzte | Haushalt und Finanzen

Referat Gebührenordnung für Zahnärzte | Haushalt und Finanzen

Dr. Jürgen Brandt

  • gebührenrechtliche Beratung zur GOZ und GOÄ
  • Berechnungsempfehlungen
  • Rechnungsprüfung
  • GOZ-Kommentare und Stellungnahmen
  • Musterformulare
Gebührenordnung für Zahnärzte
Daniel Urbschat
Gebührenordnung für Zahnärzte
Susanne Wandrey
  • Berechnungsempfehlungen und allgemeine gebührenrechtliche Fragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Informationen zu GOZ-Kommentaren, Berechnungsempfehlungen, Stellungnahmen, Musterformulare etc.

* Bitte beachten Sie, dass Kommentare zwar eine wichtige Hilfe zur Auslegung von Rechtsnormen darstellen, aber insbesondere für Gerichte keine Rechtsverbindlichkeit besitzen. Die Inhalte dieses GOZ-Kommentars wurden von der BZÄK erarbeitet.

   
Kommentar/Berechnungsempfehlung aktualisiert am:
   
GOZ  
§ 1 Abs. 2 - Zahnmedizinische Notwendigkeit 18.06.13
§ 2 Abs. 1 - Vergütungsvereinbarungen 29.06.16
§ 2 Abs. 3 - Verlangensleistungen 06.02.15
§ 4 Abs. 2 - Begriff "Selbständige Leistung" 24.07.13
§ 4 Abs. 3 - Verbrauchsmaterial/Ersatz von Auslagen 31.05.12
§ 5 Abs. 2 - Steigerungssatz/Bemessen der Gebühren 29.09.14
§ 6 Abs. 1 - Analogberechnung 22.06.16
§ 9 - Zahntechnische Leistungen 01.03.16
§ 10 - Rechnungslegung/Fälligkeit der Vergütung 06.04.16
   
GOZ-Gebühren  
0050 für die Gegenkieferabformung? 26.06.13
2130 Restaurationen - Kontrolle, Finieren/Polieren, Nachpolieren 01.11.16
2390 Trepanation 02.02.15
3290, 3300, 3310 Wundkontrolle und Nachbehandlung 01.11.16
   
GOÄ-Gebühren  
Ä6 - Berechenbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 GOZ 01.10.19
Ä34 für langdauernde Beratung? 17.03.21
Ä75 für Auskünfte an private Kostenerstatter 26.09.19
Ä5370 und Ä5377 01.09.15
A  
Analogberechnung 22.06.16
Ankerkronen/Einzelkronen 03.02.15
Antimikrobielle photodynamische Therapie (PDT) 08.04.19
Aufbaufüllungen/Aufbaurestaurationen 29.03.17
Ausfallhonorar bei Terminversäumnis 07.02.11
Auskünfte an private Kostenerstatter - Ä75? 26.09.19
B  

Basistarif/Standardtarif

Bleichen/Bleaching von Zähnen 

01.10.19
01.08.18
Bemessen der Gebühren (Steigerungssatz u. Begründen) 29.09.14
D  
Digitale Volumentomografie 01.09.15
Dokumentation 25.06.20
E  
Einzelkronen/Ankerkronen 03.02.15
Entfernen einer vorhandenen Wurzelfüllung 09.05.17
Endodontische Behandlung bei Kassenpatienten/Berechnungsmöglichkeiten 02.07.20
Ersatz von Auslagen/Verbrauchsmaterial 31.05.12
F  
Fotografien 09.02.12
G  
Gewährleistung/Haftung 21.05.13
GKV-Patienten/Privatleistungen 01.07.18
H  
Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ 29.06.16
I  
Intrakanaläre Diagnostik (IKD) 24.02.21
P  
PDT (Antimikrobielle photodynamische Therapie) 08.04.19
Periimplantitisbehandlung 24.08.21
Präendodontischer Aufbau 19.02.15
Professionelle Zahnreinigung 22.07.13
Provisorien - direktes und indirektes Verfahren 03.02.15
R  
Ratenzahlungen 29.09.14
Rechnung: (Form-)Vorschriften und Fälligkeit - § 10 GOZ 18.04.16
Restaurationen - Kontrolle, Finieren/Polieren, Nachpolieren 01.11.16
S  
Selbständige Leistung 24.07.13
Socket Preservation 18.11.20
Steigerungssatz u. Begründen 29.09.14
T  
Trepanation 02.02.15
V  
Verbrauchsmaterial/Ersatz von Auslagen 04.02.16
Vergütungsvereinbarungen 26.02.20
Verlangensleistungen 26.02.20
Vorauszahlungen 26.02.20
W  
Wurzelfüllung entfernen 09.05.17
Z  
Zahnmedizinische Notwendigkeit 18.06.13
Zahntechnische Leistungen/Kosten/§ 9 GOZ 01.03.16

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine weitere Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. September 2021 verständigt. Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 40. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristete Regelung noch ein Mal um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden und gilt befristet bis zum 30. September 2021:
 
Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:
Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (=  6,19 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.
 
Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.

Quelle: BZÄK

2021

 

2020

 

2019

 

2018

 

2017

 

2016

 

2015

 

2014

 

2013

 

2012

 

2011

 

2010

Abrechnung wird an der Universität kaum gelehrt. Oft gibt es Berührungsängste mit der Abrechnung; die vielen Paragrafen und Abrechnungsnummern schrecken geradezu ab. Darum hat das GOZ-Referat diese Fortbildungskurse gerade (aber nicht ausschließlich) für junge Zahnärzte ins Leben gerufen. Die GOZ-Workshops, geleitet vom GOZ-Referatsleiter Dr. Jürgen Brandt, finden in kleinen Gruppen statt, um die Intensität der jeweiligen Lehrinhalte zu erhöhen und das persönliche Gespräch zu erleichtern. Es gibt 2 Fortbildungspunkte je Workshop. Nach langer Corona geschuldeter Unterbrechung freuen wir uns, die GOZ-Workshops wieder aufnehmen zu können.

GOZ-Workshops 2021

  • Mittwoch, 13. Oktober 2021 | 15:00 – 17:00 Uhr (leider bereits ausgebucht)
    Thema: Einführung in die GOZ
     
  • Mittwoch, 20. Oktober 2021 | 15:00 – 17:00 Uhr
    Thema: Einführung in die GOZ
     
  • Mittwoch, 10. November 2021 | 15:00 – 17:00 Uhr (leider bereits ausgebucht)
    Thema: Der Steigerungssatz – Gebühren richtig Bemessen und Begründen
     
  • Mittwoch, 17. November 2021 | 15:00 – 17:00 Uhr
    Thema: Der Steigerungssatz – Gebühren richtig Bemessen und Begründen

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine persönliche Anmeldung unbedingt erforderlich. Bitte per E-Mail an das GOZ-Referat.

  • Vereinbarung, § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ
    ➥zur Vereinbarung einer abweichenden Höhe der Vergütung, z. B. für Leistungen, die mit einem Steigerungsfaktor über 3,5 berechnet werden sollen.

  • HKP nach § 2 Abs. 3 GOZ
    ➥ für Leistungen, die das Maß des zahnmedizinisch Notwendigen überschreiten, und auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht werden, z. B. Bleaching.
    ➥ Achtung: eine zahnmedizinisch nicht notwendige Leistung ist in der Rechnung als "Verlangensleistung" zu kennzeichnen.

    Hinweis zur Anwendung bei Kassenpatienten:
    ➥ nicht für zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Leistungen, die nach den Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung nicht als Kassenleistung erbracht werden dürfen (z. B. FAL/FTL).

  • Entbindung von der Schweigepflicht
    ➥ Erklärung eines Patienten, dass er seinen Zahnarzt von der Schweigepflicht z. B. der privaten Krankenversicherung gegenüber entbindet.

"Friedensbrief" Beihilfe (LVwA Berlin) und ZÄK Berlin

  • Information für Zahnarztpraxen und beihilfeberechtigte Patienten

Informationen für beihilfeberechtigte Patienten

  • Merkblatt zur Information von Patienten über die Beihilfe einerseits und den Vergütungsanspruch des Zahnarztes andererseits

Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

  • Erläuterungen zur Leistungsberechnung nach GOZ
  • Erstattungsansprüche gegen die private Krankenversicherung und/oder Beihilfe
  • Vergütungsanspruch des Zahnarztes

Hier finden Sie den Flyer "Endodontie richtig liquidieren nach GOZ in GKV und PKV"

Sie erfahren:
•    Wann Berechnung nach Kasse, wann privat?
•    Zusätzliche Leistungen bei Kassenpatienten
•    Analogberechnung von endodontischen Leistungen
•    Häufige Fehler bei der Abrechnung/Privatliquidation


[Hinweis: Der Flyer gibt den Stand vom Januar 2020 wieder. Bitte beachten Sie aktuelle MBZ-Artikel und Stellungnahmen des GOZ-Referates.]

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